Berlin (11.06.2013) – Mit dem Bericht des Expertenbeirates zur Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs bestätigt sich die Befürchtung des Deutschen Pflegerates von 2012, dass dieser Beirat vom Bundesgesundheitsminister als taktische pflegepolitische „Beschäftigungstherapie“ für alle Beteiligten der Pflegeszene einberufen wurde. Eine Konsequenz wird der Bericht in dieser Legislaturperiode nicht mehr haben. Problematisch sei zudem von Anfang an gewesen, dass seitens des Ministeriums für eine fundierte Arbeit gebotene Vorgaben hinsichtlich der finanziellen Ausstattung der Pflegeversicherung abgelehnt wurden. Weiter wäre es erforderlich gewesen, von politischer Seite das Ziel der „Durchlässigkeit der Sozialgesetzbücher“, d.h. die Aufhebung der in Teilen wirklichkeitsfremden Trennung, beispielsweise der Eingliederungshilfe (in SGB XII) und der Pflegeversicherung (SGB XI), festzulegen. Dies seien originär politische Aufgaben.
Der Bericht wiederholt im Kern die bereits von dem Beirat Pflegebedürftigkeit 2009 wissenschaftlich hinterlegten Anforderungen und Möglichkeiten.
Als positiv bewertet Gisela Bahr-Gäbel, Vize-Präsidentin des DPR, dass der Beirat die Entwicklung von Personalbemessungssystemen auf Basis des NBA im stationären Pflegebereich vor Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs befürwortet bzw. dass die Personalbemessung im Kontext der Einführung ein wesentlicher Erfolgsfaktor ist.
Andreas Westerfellhaus, Präsident des Deutschen Pflegerates, sieht vor der Perspektive der demografischen Entwicklung mit steigender Zahl von Pflegebedürftigen und einem Pflegenotstand in allen Versorgungsbereichen weiter große Gefahren für das System. Man könne nicht weiterhin Studien über Studien beauftragen, sondern müsse nun auf die Umsetzung der Ergebnisse fokussieren. Es wird erwartet, dass die Umsetzung nach dem Beschluss eines Gesetzes noch mindestens 18 Monate dauere. „Wir haben die Sorge, dass eine Pflegereform, die diesen Namen auch wirklich verdient, weiterhin `auf die lange Bank geschoben wird´. Das können wir uns aber nicht leisten“, meint Westerfellhaus abschließend.
Quelle: http://www.deutscher-pflegerat.de/dpr.nsf/0/9D9A4AEBFC057326C1257B7F0038B148 – abgerufen 14. Juni 2013